Unternehmen sind dazu verpflichtet, regelmäßige Wartungen an Maschinen und Anlagen durchzuführen. Die Maschinenwartung umfasst alle Maßnahmen zur Bewahrung, Feststellung, Wiederherstellung und Verbesserung von Maschinen und Anlagen. Durch diese Maßnahmen wird sowohl die Funktionsfähigkeit als auch die Sicherheit der technischen Anlagen sichergestellt. So können mögliche Ausfälle oder Unfälle verhindert werden.
Definition
Die Maschinenwartung garantiert einen reibungslosen Betrieb und die Funktionsfähigkeit der Maschine. Zur Instandhaltung zählen gemäß der DIN 31051 folgende Grundmaßnahmen: Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung sowie Schwachstellenanalyse. Die Maschinenwartung umfasst alle Maßnahmen, die eine Abnutzung der Maschine und Anlage möglichst weit hinauszögern oder verhindern. Eine Wartung sorgt für eine störungsfreie Produktion über einen längeren Zeitraum.
Maschinenwartung: Ablauf
Alle Wartungsmaßnahmen sollten in einem Protokoll festgehalten werden. Eine regelmäßig durchgeführte und dokumentierte Maschinenwartung erhält den Garantieanspruch und steigert den Wiederverkaufswert einer Maschine oder Anlage. Grundsätzlich erfolgt die Maschinenwartung einmal pro Jahr. Um die fortwährende Sicherheit der Mitarbeiter an Anlagen und Maschinen zu gewährleisten, müssen folgende Wartungsarbeiten regelmäßig durchgeführt und kontrolliert werden:
- Gründliche Reinigung der Maschine oder technischen Anlage (z.B. das Entfernen von Schmutzpartikeln oder Überresten)
- Schmieren von Arbeitsmitteln (Einfetten/Einölen von Bahnen und Schienen mit geeigneten Schmierstoffen)
- Nachstellen/Nachziehen (Zahnriemen nachstellen, Lagerspiel neu kalibrieren)
- Abgenutzte Teile auswechseln (Öl- oder Luftfilter austauschen, Dichtungen oder Ölwechsel auswechseln)