Ersatzteilgarantie
Als Garantie wird die Zusicherung der Funktionsfähigkeit von Gütern für eine bestimmte Zeitdauer durch den Hersteller oder Anbieter bezeichnet. Bei Funktionsmängeln während dieses Zeitraums verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer die Funktionsfähigkeit kostenlos wiederherzustellen. Dies kann durch eine Reparatur oder durch die Bereitstellung von Ersatzteilen erfolgen. Die Bedingungen der Garantie sind in einem Garantieschein festgehalten.
Definition
Durch die fortlaufende Nutzung treten mit zunehmender Laufzeit unterschiedliche Defekte oder Verschleißerscheinungen auf. Einzelne und vor allem stark beanspruchte Bauteile verfügen über eine begrenzte Lebensdauer, weshalb diese bevorzugt einen Defekt aufweisen. Bei einem vorhandenen Defekt stellt die Ersatzteilgarantie des Herstellers dem Käufer innerhalb des festgelegten Zeitraums die erforderlichen Ersatzteile sicher. Die Kosten trägt dabei der Hersteller. Wie lange eine Ersatzteilgarantie besteht, hängt vom jeweiligen Hersteller sowie Produkt ab. Sobald die Garantie abgelaufen ist, besteht für den Käufer keinen Anspruch mehr auf eine Reparatur oder auf Ersatzteile.