Abnahmetest
Als Abnahmetest oder Akzeptanztest (Acceptance Testing) wird der endgültige Test vor Auslieferung eines Gerätes oder Systems an den Kunden bezeichnet und stellt eine Qualitätsprüfung dar. Die Durchführung eines Abnahmetests kann auch nach einem Pflichtenheft erfolgen.
Definition
Die Werksabnahme ist die Abnahme eines Produktes noch beim Hersteller. Hierbei kann es sich um die Abnahme einer Anlage oder Maschine, aber auch um eine Software im Bereich Informationstechnik handeln. Der Abnahmetest wird im Normalfall gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmer oder deren Bevollmächtigten durchgeführt. Alle Schritte des Abnahmetests werden in einem schriftlichen Abnahmeprotokoll festgehalten, welches anschließend von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wird.
Durchführung
Mit dem Abnahmetest soll Funktionsfähigkeit und mögliche Schäden festgestellt werden. Dieser umfasst folgende Schritte:
- Vollständigkeitsprüfung
- Prüfung hinsichtlich der Einhaltung vertraglicher Bestimmungen
- Funktionsnachweis durch konventionelle Funktionsprüfung oder durch Simulation
- Endprüfung von Ausstattung und Komponenten
Wenn der durchgeführte Abnahmetest keine oder nur geringfügige Mängel nachgewiesen hat, kann die Maschine abgenommen werden. Werden dagegen erhebliche Mängel festgestellt, wird die Abnahme nach erfolgter Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) durch den Hersteller nochmals durchgeführt, bis eine Mängelfreiheit der Maschine erreicht wird. Der Kunde kann die Maschine jedoch trotz festgestellter Mängel abnehmen, wobei in diesem Fall gewöhnlich eine Kompensationsregelung (beispielsweise ein Preisnachlass, verlängerte Gewährleistung, kostenlose oder kostenreduzierte Ersatzteilversorgung) vereinbart wird.
Die Werksabnahme wird in anderen Wirtschaftsbereichen wie der Elektrotechnik parallel vorgenommen.