Als Inbetriebnahme wird die erstmalige Benutzung einer Maschine oder Anlage durch den Betreiber bezeichnet. Diese erfolgt erst, wenn die Anforderungen an die Maschine oder Anlage nach den entsprechenden EG-Richtlinien wie durch Herstellererklärung und CE-Zeichen dokumentiert sind. Die Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen dient sowohl der Überprüfung von Funktionen und Eigenschaften als auch der Erkennung und Beseitigung von Fehlern.
Definition
Wenn neue Maschinen oder Anlagen in Betrieb genommen werden, müssen diese den sicherheitstechnischen Mindestanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie (in Deutschland umgesetzt durch die „Maschinenverordnung“ zum Produktsicherheitsgesetz) entsprechen. Bei einer Inbetriebnahme wird die Maschine oder Anlage erstmalig in Betrieb genommen und hinsichtlich der Funktionsfähigkeit sowie Vollständigkeit überprüft.
Inbetriebnahme: Ablauf
Die Inbetriebnahme umfasst eine gründliche Überprüfung sowie Kontrolle der Maschine. Bevor die Maschine in Betrieb genommen wird, muss der Betreiber folgende Schritte durchführen:
- Überprüfung der Vollständigkeit der Maschine oder Anlage (Fabrikschild, CE-Kennzeichnung usw.)
- Sicherheitstechnische Beurteilung (Gefährdungsbeurteilung)
Erstellung der Betriebsanweisung für die jeweilige Maschine oder Anlage und diese jedem aushändigen, der an der Maschine beschäftigt ist.