Herstellergarantie
Unter Herstellergarantie wird die freiwillige Zusicherung der Funktionsfähigkeit von Gütern für eine bestimmte Zeitdauer durch den Hersteller oder Anbieter verstanden. Bei Defekten innerhalb dieses Zeitraums verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer, das entsprechende Gerät kostenlos wiederherzustellen. Dies kann sowohl durch eine Reparatur als auch durch die Bereitstellung von Ersatzteilen erfolgen. Die Bedingungen der Herstellergarantie sind in einem Garantieschein festgehalten.
Definition
Die Garantie wird vom Verkäufer oder Hersteller (Herstellergarantie) freiwillig für eine Ware zugesichert. Dies ist vor allem bei teuren Produkten wie Autos oder Elektronik- und Technikwaren der Fall. Bei einem entstandenen Mangel innerhalb der Herstellergarantie besteht der Anspruch auf eine kostenlose Reparatur durch den Hersteller. Die Kosten trägt dabei der Hersteller. Wie lange eine Herstellergarantie besteht, hängt vom jeweiligen Hersteller sowie Produkt ab. Sobald die Garantie abgelaufen ist, besteht für den Käufer keinen Anspruch mehr auf eine Reparatur oder auf Ersatzteile.
Herstellergarantie im Detail
Garantien stellen freiwillige Leistungen der Hersteller und Verkäufer dar, welche in der Regel bei Durchrostung oder Schäden greifen. Die Herstellergarantie ist ein Versprechen des Herstellers, dass der gekaufte Gegenstand eine gewisse Zeit mangelfrei hält. Wenn innerhalb der vorgegebenen Garantiefrist Defekte entstehen, haben Käufer das Recht auf eine kostenlose Reparatur. Dabei umfasst eine Herstellergarantie keine Preisminderung oder Rückabwicklung. Die Definition des Garantieumfangs erfolgt durch die Hersteller selbst. Oftmals sind bestimmte Mängel wie Defekte an verschleißträchtigen Teilen ausgeschlossen.